des i-GO4 E-Chargers
1. Allgemeines:
Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen- und Nutzungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Ing. Klaus Aichinger e.U.(im Folgenden: Betreiber) und dem Kunden.
Gegenstand dieses Vertrages ist daher das Zurverfügungstellen der Möglichkeit zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen mit Elektrizität.
Sofern keine anderslautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung erfolgt, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs oder sonstige Erklärungen des Kunden sind – selbst bei Kenntnis derselben durch den Betreiber – ausgeschlossen, sofern vom Betreiber nicht ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen der gegenständlichen AGBs zwingenden gesetzlichen Vorschriften ganz oder teilweise widersprechen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGBs hiervon unberührt und dennoch vollinhaltlich gültig. Der Betreiber ist berechtigt, die gegenständlichen AGBs jederzeit abzuändern.
2. Vertragsabschluss:
Der Vertragsabschluss erfolgt durch den Erwerb der Prepaid-Karte durch den Kunden bzw. mit dem Anschluss seines Fahrzeug-Ladekabels an der gegenständlichen Ladestation. Durch die Benutzung der Ladestation stimmt der Kunde den gegenständlichen AGBs ausdrücklich zu.
3. Leistungsumfang:
Der Kunde ist berechtigt, unter Beachtung der bei der gegenständlichen Ladestation ersichtlichen Anweisungen Elektro- und Hybridfahrzeuge gegen Entgelt mit Elektrizität aufzuladen. Ein Ladevorgang darf maximal 120 Minuten betragen (maximale Ladezeit). Ein Ladevorgang umfasst maximal 50 kW (maximale Energie).
Während des tatsächlichen Ladevorgangs innerhalb der maximalen Ladezeit ist der Kunde zu Benützung der Ladestation, zum Parken des Fahrzeuges auf den jeweils gekennzeichneten Parkflächen und zur Verbindung des Fahrzeugs mittels zugelassenem Ladekabel mit der Ladestation berechtigt.
Eine Benützung der Parkfläche (Stellfläche) ohne gleichzeitiges Laden des Fahrzeuges oder länger als die maximale Ladezeit ist nicht gestattet.
4. Sorgfaltspflichten des Kunden:
Der Kunde hat bei der Benutzung der Ladestation stets die möglichst erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der Ladestation und des Ladepunktes zu informieren. Der Kunde hat hierbei insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass das aufzuladende Fahrzeug die für den Ladepunkt und den Ladevorgang erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt. Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladekabels oder erkennbarer Fremdkörper am Ladestecker nicht begonnen werden; begonnene Ladevorgänge sind in einem solchen Fall unverzüglich zu beenden. Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation, insbesondere auch Schäden am Ladepunkt, sind vom Kunden ungeachtet der Schadensursache bzw. des Verursachers dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Das zu ladende Fahrzeug ist auf dem Stellplatz ordnungsgemäß abzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladestation so zu nutzen, dass keine Schäden entstehen und er selbst oder andere nicht gefährdet werden. Insbesondere ist daher der Kunde verpflichtet, für eine sichere Verbindung des Elektrofahrzeuges mit der Ladestation zu sorgen, das Fahrzeug so abzustellen, dass eine möglichst kurze und sicherer Verbindung zur Ladestation besteht und dafür zu sorgen, dass Dritte durch das Ladekabel nicht behindert werden.
Sämtliche elektrotechnischen Schutzvorschriften sind vom Kunden zu befolgen und hat der Kunde sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle und Schäden durch den Ladevorgang zu vermeiden.
5. Haftung des Betreibers:
Eine Haftung des Betreibers für Schäden besteht nur im Falle krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes des Betreibers. Ansonsten ist die Haftung des Betreibers für sämtliche Schäden – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Eine Haftung des Betreibers für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit der Ladestation, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere infolge höherer Gewalt, anstehender Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder sonstige (Be-)Schädigung der Ladestation, entstehen.
Wird die Ladestation entgegen dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen oder den sonstigen vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden genutzt, so ist dem Betreiber bei Verschulden des Kunden der hierdurch entstandene Schaden zu vergüten.
Das Abstellen des Fahrzeuges des Kunden bei der Ladestation und der gesamte Ladevorgang erfolgen auf ausschließlichem Risiko des Kunden.
6. Abrechnung, Zahlung:
Der Betreiber hat Anspruch auf die Bezahlung eines Entgelts. Die Abrechnung erfolgt mittels i-GO4 E-Charger-Card, NAYAX-Kartenterminal, Prepaidkarte, Kreditkarte, Bankomatkarte oder QR-Code-Zahlung.
Die Kosten betragen € 0,25 (inkl. 20% Mwst) pro kWh. Die dargestellten Kosten verstehen sich pro geladenen kWh. Eine darüberhinausgehende, zeitliche Abrechnung findet nicht statt!
Im Falle der Bezahlung mittels Kredit- oder Bankomatkarte bzw. QR-Code-Zahlung wird darüber hinaus eine Servicepauschale in Höhe von € 2,00 (inkl.20% Mwst) pro Ladevorgang verrechnet.
Die jeweils gültigen Grundlagen für die Abrechnung von Ladevorgängen finden sich unter www.i-go4.com. Der Betreiber behält sich vor, die Preise und das Tarifsystem jederzeit anzupassen.
Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden, sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt.
7. Sonstiges:
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für 9020 Klagenfurt am Wörthersee sachlich zuständige Gericht zuständig, sofern es sich beim Kunden um keinen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt.
